Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
Der Vertrag, auf dessen Grundlage die blockworx GmbH personenbezogene Daten im Auftrag der Organisationen verarbeitet, die venMan nutzen.
Fassung 2026-08-07
Diese Fassung nimmt deine Organisation in der App unter Einstellungen → Auftragsverarbeitung an.
Vertragsparteien und Vertragsgrundlage
Dieser Vertrag wird zwischen der blockworx GmbH als Auftragsverarbeiterin und der Organisation, die ihn annimmt, als Verantwortlicher geschlossen. Er gilt für jede Verarbeitung personenbezogener Daten, die blockworx beim Betrieb der venMan-Plattform im Auftrag dieser Organisation vornimmt.
Vertragsgrundlage ist der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der EU-Kommission vom 4. Juni 2021 — die Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern nach Art. 28 Abs. 7 DSGVO. Diese Klauseln werden durch Verweis in diesen Vertrag einbezogen und gelten vollständig in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung.
Amtlichen Text auf EUR-Lex lesen
Der Klauseltext wird hier bewusst weder wiedergegeben noch umformuliert. Klausel 2 Buchstabe a des Beschlusses lässt eine Änderung der Klauseln nicht zu, und gerade eine Nacherzählung erzeugt die Abweichung zwischen angenommenem und amtlichem Text. Diese Seite füllt die vier Anhänge aus, die die Klauseln den Parteien überlassen.
Die Klauseln decken keine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ab (Erwägungsgrund 10 des Beschlusses). Jeder Unterauftragsverarbeiter außerhalb des EWR trägt deshalb eine eigene Übermittlungsgrundlage; sie steht in Anhang IV.
Eine Organisation nimmt eine bestimmte Fassung dieses Vertrags in der App unter Einstellungen → Auftragsverarbeitung an. Die Annahme wird mit Fassung, Sprache, annehmender Person und Zeitpunkt festgehalten. Einträge lassen sich danach weder ändern noch löschen; eine neue Fassung muss erneut angenommen werden und tritt neben den früheren Eintrag, statt ihn zu ersetzen.
Anhang I — Vertragsparteien
Auftragsverarbeiterin
blockworx GmbH
Welishöfe 6b
79215 Elzach
Deutschland
Geschäftsführer: Adrian Ziser
Kontakt: info@venman.app
Für die Verarbeitung maßgebliche Tätigkeit: Betrieb der venMan-Plattform für die verantwortliche Organisation, wie in Anhang II beschrieben.
Verantwortliche
Die Organisation, die diesen Vertrag in ihrem venMan-Konto annimmt. Sie ist über ihren Annahme-Eintrag bestimmt: Organisation, angenommene Fassung, Sprache, E-Mail-Adresse der annehmenden Person und Zeitpunkt der Annahme.
Für die Verarbeitung maßgebliche Tätigkeit: Nutzung von venMan zur Planung und Durchführung der eigenen Veranstaltungen, des eigenen Personals, der eigenen Gäste und des eigenen Geschäftsbetriebs.
Unterschrift und Datum sind der beschriebene Annahme-Eintrag. Ein gesondert unterzeichnetes Exemplar wird nicht ausgetauscht.
Anhang II — Beschreibung der Verarbeitung
Art und Zweck der Verarbeitung
blockworx betreibt die venMan-Plattform für die verantwortliche Organisation und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zu diesem Zweck und auf dokumentierte Weisung der Organisation. Die Nutzung der Funktionen der Plattform ist eine solche Weisung. Die Funktionen umfassen Veranstaltungs- und Booking-Planung, Schichtplanung und Personalverwaltung, Zeiterfassung und Abwesenheiten, Gästelisten, Tickets, Bestellungen und Menükarten, Rechnungsstellung und Buchhaltung, Kommunikation per E-Mail, Messenger und Benachrichtigungen sowie das öffentliche Portal der Organisation.
Kategorien betroffener Personen
Beschäftigte, Bewerberinnen und Bewerber sowie freie Mitarbeitende der Organisation; Künstlerinnen, Künstler und deren Crews; Ansprechpersonen bei Kundinnen, Kunden, Lieferanten und Partnern; Gäste, Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer sowie Shop-Kundschaft; Besucherinnen und Besucher der öffentlichen Portalseiten der Organisation.
Kategorien personenbezogener Daten
Identifikations- und Kontaktdaten; Konto- und Anmeldedaten; Beschäftigungsdaten wie Rollen, Qualifikationen, Schichtzuordnungen, Arbeitszeiten und Abwesenheiten; abrechnungsrelevante Stammdaten; Booking-, Bestell-, Ticket- und Zahlungsdaten; Inhalte von Nachrichten, die über die Plattform gesendet oder empfangen werden; Einwilligungs- und Portal-Nachweise; technische Metadaten wie IP-Adresse, Browserkennung und Zeitstempel, die zu sicherheitsrelevanten Vorgängen festgehalten werden.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)
Die Plattform kann besondere Kategorien personenbezogener Daten an drei Stellen enthalten:
- Gesundheitsdaten über Abwesenheiten, die als Krankmeldung erfasst werden. Krankmeldung ist eine der fest vorgegebenen Abwesenheitsarten, die die Datenbank zulässt.
- Religionszugehörigkeit von Beschäftigten, als Teil der abrechnungsrelevanten Stammdaten, weil die deutsche Kirchensteuer daran anknüpft.
- Allergien, Ernährungsanforderungen und Unterbringungsbedarf von Künstlerinnen und Künstlern, gespeichert bei deren Hospitality-Anforderungen.
Das beschreibt, was die Software kann, und nicht, welche Daten eine einzelne Organisation tatsächlich führt. Ob solche Daten in einem Konto vorkommen, hängt davon ab, welche Funktionen die Organisation nutzt. Einschränkungen dieser Verarbeitung legt die verantwortliche Organisation fest.
Dauer der Verarbeitung
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen blockworx und der verantwortlichen Organisation. Nach einer Kündigung des Abonnements bleiben die Daten der Organisation lesbar und exportierbar, während die Plattform weitere Schreibvorgänge zurückweist. Löschung und Rückgabe der Daten nach Ende der Verarbeitung richten sich nach den Klauseln der Vertragsgrundlage.
Anhang III — Technische und organisatorische Maßnahmen
Die folgenden Maßnahmen sind die, die diese Plattform umsetzt und die sich in ihrem Quellcode und ihrem Datenbankschema nachvollziehen lassen.
- Die Trennung zwischen Organisationen setzt die Datenbank durch, nicht die Oberfläche. Die Tabellen, die die Daten der verantwortlichen Organisation führen, unterliegen Row-Level-Security-Richtlinien, die aktiviert und erzwungen sind und damit auch für die Eigentümerrolle der Tabelle gelten; die Richtlinien bestimmen handelnde Person und Organisation aus Werten, die pro Anfrage gesetzt werden, und nicht aus Angaben des Browsers. Eine kleine Zahl interner Tabellen, die dem Betrieb der Plattform dienen, liegt außerhalb dieses Mechanismus; sie ist im Quellcode der Plattform ausdrücklich aufgeführt, damit die Ausnahme sichtbar bleibt und nicht stillschweigend unterstellt wird.
- Die Anwendung verbindet sich mit einer Datenbankrolle, die selbst keine Rechte besitzt, Row Level Security nicht umgehen kann und keine Rechte automatisch erbt. Eine Anfrage, die gar nicht erst in den Kontext einer Organisation eintritt, läuft deshalb ganz ohne Rechte und wird mit einem Rechtefehler abgewiesen, statt unbemerkt Daten zu lesen, für die sie nie einen Bezug hatte.
- Berechtigungen werden je Aktion gegen ein Berechtigungsmodell geprüft, das im Zweifel sperrt: Eine unbekannte Person oder eine unbekannte Organisation wird abgelehnt und nicht zugelassen.
- Konten lassen sich mit einem zweiten Faktor absichern (zeitbasierte Einmalpasswörter). Passwörter, Wiederherstellungscodes und Terminal-PINs werden ausschließlich als Hash gespeichert; das Geheimnis für die Einmalpasswörter wird verschlüsselt abgelegt.
- Die Zugangsschlüssel der in Anhang IV genannten Unterauftragsverarbeiter und die eigenen Verschlüsselungsschlüssel der Plattform werden zur Laufzeit aus einem OpenBao-Tresor gelesen und liegen nicht im Quellcode-Repository. Zugangsdaten, die eine Organisation für ihre eigenen Drittsysteme hinterlegt, sind davon zu unterscheiden: Sie liegen in der Datenbank der Plattform, unter derselben Trennung zwischen Organisationen wie die übrigen Daten dieser Organisation.
- Ein administrativer Zugriff auf ein fremdes Konto wird an der Anfrage gekennzeichnet und im Audit-Protokoll festgehalten, bevor der Zugriff wirksam wird. Die Datenbank stellt eine solche Sitzung auf Nur-Lesen um, sodass ein Schreibvorgang von PostgreSQL selbst abgewiesen wird und nicht von der Oberfläche; die ändernden Aktionen mit der zusätzlichen Absicherung in der Anwendung verweigern die Ausführung schon davor.
- Sicherheitsrelevante Vorgänge werden in einem Audit-Protokoll festgehalten. Angemeldete Nutzerinnen und Nutzer haben keinen Weg, einen Eintrag zu ändern oder zu löschen: Die Datenbank erlaubt dort nur das Schreiben durch die Systemrolle und das Lesen durch Administratorinnen und Administratoren der Organisation, zu der der Eintrag gehört.
- Nach einer Kündigung des Abonnements stellt die Datenbank die Sitzungen der Organisation selbst auf Nur-Lesen um: Daten bleiben lesbar und exportierbar, neue Daten können nicht mehr geschrieben werden.
Maßnahmen auf Infrastrukturebene
Physische Sicherheit des Rechenzentrums, Betrieb und Verschlüsselung der Speichermedien, Sicherungskopien und deren Aufbewahrung erbringt der in Anhang IV genannte Hosting-Unterauftragsverarbeiter auf Grundlage seines eigenen Vertrags und seiner eigenen Bedingungen. blockworx gibt diese Maßnahmen hier nicht als eigene wieder.
Dieser Anhang führt auf, was umgesetzt und nachweisbar ist. Maßnahmen, die nicht aufgeführt sind, werden nicht behauptet.
Anhang IV — Unterauftragsverarbeiter
Die verantwortliche Organisation erteilt eine allgemeine Genehmigung für die folgenden Unterauftragsverarbeiter. blockworx informiert über beabsichtigte Änderungen dieser Liste nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO, damit Einspruch möglich ist.
| Anbieter | Sitz | Zweck | Übermittlungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| netcup GmbH | Deutschland | Betrieb von Anwendung und Datenbank. | Nur EWR — keine Drittlandsübermittlung |
| Google LLCGoogle (Gemini API) | Vereinigte Staaten | KI-Auswertung von Texten und Dokumenten: Kategorisierung eingehender E-Mails (in den Postfach-Einstellungen standardmäßig aktiv), Absichtserkennung eingehender Nachrichten und Belegextraktion. | Drittland — EU-US Data Privacy Framework, hilfsweise Standardvertragsklauseln (EU) 2021/914 |
| Groq LLCGroq | Vereinigte Staaten | Spracherkennung: Umwandlung von Sprachbefehlen und Sprachnachrichten in Text. Voreingestellter Anbieter für Speech-to-Text. | Drittland — Standardvertragsklauseln (EU) 2021/914 |
Die Vertragsgrundlage deckt Drittlandsübermittlungen nicht ab; jeder Eintrag trägt deshalb eine eigene Übermittlungsgrundlage.
Anbieter, die eine Organisation selbst mitbringt — etwa ihr Kassen-, Automaten- oder Zahlungssystem — sind keine Unterauftragsverarbeiter von blockworx. venMan liest von ihnen nur auf Weisung der Organisation Daten; sie handeln als eigene Verantwortliche auf Grundlage der Verträge der Organisation.
Anbieter, für die es in der Plattform zwar Codepfade gibt, die aber nicht in Betrieb sind, weil keine Zugangsdaten hinterlegt sind, sind keine Unterauftragsverarbeiter und stehen deshalb nicht hier. Ihre Einordnung ist für angemeldete Administratorinnen und Administratoren unter Einstellungen → Auftragsverarbeitung sichtbar.